ProFIT FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Welche Anforderungen gelten hinsichtlich des Innovationsgehalts eines Förderprojektes?
    Die Anforderungen an den Neuigkeitscharakter eines Projektes in „Pro FIT“ stellen sich je nach Zuordnung des Projektes zu einer Innovationsphase unterschiedlich dar. Für Forschungsprojekte bildet vorrangig der Stand der Technik die entscheidende Bezugsgröße; bei Komplexen Verbünden muss der Stand der Technik überschritten werden. Bei Projekten der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sind die Alleinstellungsmerkmale der Produkte, Verfahren oder Dienstleitungen von besonderer Bedeutung.
  2. Wird jeder Antrag im Förderausschuss entschieden?
    Die Entscheidungen über die Finanzierung der Projekte im Programm „Pro FIT“ werden im Rahmen einer nicht-öffentlichen Ausschusssitzung unter Leitung der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung getroffen, die in der Regel monatlich stattfindet. Bei Komplexen Verbünden entscheidet das Kuratorium der Technologie Stiftung Berlin (TSB). In Einzelfällen kann die Finanzierungsentscheidung im jeweiligen Gremium im Umlaufverfahren getroffen werden.
  3. Wie setzen sich der Förderausschuss bzw. das Kuratorium der TSB zusammen?
    Der Förderausschuss setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung (Vorsitz), der Investitionsbank Berlin (IBB), der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Handwerkskammer Berlin (HWK). Weiterhin sind die in den Projekten eingebundenen Fachgutachter stimmberechtigt. Das Kuratorium der TSB setzt sich zusammen aus Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. 
  4. Hat die Berliner Haushaltslage Auswirkungen auf die Mittelsituation des Programms?
    Die Mittel für Neubewilligungen werden aus dem Pro FIT-Fonds zur Verfügung gestellt. Dieser wird aus Mitteln des Landes Berlin dotiert. Hinzukommen auf Projektebene europäische Mittel. Zusätzlich fließen die Rückzahlungen der eingegangenen Darlehensengagements sowie die Zinszahlungen in den Fonds ein und können somit wieder für Neubewilligungen eingesetzt werden. Im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel sind Förderungen auch während Haushaltssperren möglich.
  5. Kann ich das Programm mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
    Eine Kombination des geförderten Projektes mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist möglich und erwünscht. Voraussetzung hierfür ist, dass die von der EU-Kommission maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden.
  6. Welche Kriterien gelten für die Festlegung der Förderart?
    Von der Idee bis zum Produkt durchläuft ein Projekt verschiedene Innovationsphasen, die unterschiedlich risikobehaftet sind und bedarfsgerecht finanziert werden. Forschungsprojekte werden deshalb mit Zuschüssen gefördert; Projekte der experimentellen (d. h. produktnahen) Entwicklung, des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden in der Regel mit Darlehen gefördert.
  7. Welche Rolle spielen die Fachgutachter bzw. der TIR?
    Die Fachgutachter prüfen und bewerten die bei der Investitionsbank Berlin eingereichten Projekte aus wissenschaftlich-technischer und umsetzungsseitiger Sicht. Bei Komplexen Verbünden erfolgt die Prüfung und Bewertung durch den Technologie- und Innovationsrat des Landes Berlin (TIR). Im Rahmen dieser fachtechnischen Einschätzung nehmen die Fachgutachter  bzw. der TIR die Zuordnung der Arbeitsinhalte zu den Innovationsphasen vor. Für die Projektdurchführung kann vom Förderausschuss die fachtechnische Begleitung durch die Fachgutachter festgelegt werden. Komplexe Verbünde werden obligatorisch fachtechnisch begleitet.
  8. Wie erfolgt die Auswahl der Fachgutachter?
    Die zu beauftragenden externen Gutachter werden durch die Investitionsbank Berlin aus einem in Abstimmung mit dem Land Berlin besetzten Gutachterpool an Hand ihrer jeweiligen Kompetenz-schwerpunkte ausgewählt. Die Mitgliedschaft im TIR ist eine persönliche Mitgliedschaft. Die Mitglieder werden für 4 Jahre vom Regierenden Bürgermeister berufen. Die Gutachter sind vertraglich zu strikter Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. 
  9. Welche Konditionen bietet „Pro FIT“ bei den Darlehen?
    Der Zinssatz orientiert sich am ERP-Innovationsprogramm und liegt unterhalb der Marktkonditionen. Je nach Risiko und Art der Finanzierung können die Konditionen zwischen 3 % und 7 % variieren. (Finanzierungsübersicht (PDF | 60KB)
  10. Welche Sicherheiten müssen für die rückzahlbaren Mittel erbracht werden?
    Darlehen werden in der Regel durch (anteilige) Bürgschaften der maßgeblichen Gesellschafter abgesichert.
  11. Wie ermittelt sich der Subventionswert der De-minimis-Beihilfe bei Projekten des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung?
    In dieser Phase werden die rückzahlbaren Fördermittel als De-minimis-Beihilfe gewährt. Der Subventionswert ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen.

Antragsverfahren

Sie können Ihre Projektvorschläge und -anträge sowie alle zugehörigen Unterlagen im geschützten Internet-Upload-Verfahren einreichen:

Kundenberatung Wirtschaft

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Hotline: 030 / 2125-4747

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