ProFIT FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Welche Anforderungen gelten hinsichtlich des Innovationsgehalts eines Förderprojektes?
    Die Anforderungen an den Neuigkeitscharakter eines Projekts in „ProFIT“ stellen sich je nach Zuordnung des Projektes zu einer Innovationsphase unterschiedlich dar. Für Forschungsprojekte bildet vorrangig der Stand der Technik die entscheidende Bezugsgröße. Bei Projekten der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sind die Alleinstellungsmerkmale der Produkte, Verfahren oder Dienstleitungen von besonderer Bedeutung.
  2. Wird jeder Antrag im Förderausschuss entschieden?
    Die Entscheidungen über die Finanzierung der Projekte im Programm „ProFIT“ werden im Rahmen einer nicht-öffentlichen Ausschusssitzung unter Leitung der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung getroffen, die monatlich stattfindet. In besonderen Einzelfällen kann die Finanzierungsentscheidung im Umlaufverfahren getroffen werden.
  3. Wie setzt sich der Förderausschuss zusammen?
    Der Förderausschuss setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung (Vorsitz), der Investitionsbank Berlin (IBB), der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Handwerkskammer Berlin (HWK). Weiterhin sind die in den Projekten eingebundenen Fachgutachter stimmberechtigt.
  4. Hat die Berliner Haushaltslage Auswirkungen auf die Mittelsituation des Programms?
    Die Mittel für Neuengagements werden aus dem Innovationsförderfonds zur Verfügung gestellt. Dieser wird aus Mitteln der EU und des Landes Berlin finanziert. Zusätzlich fließen die Rückzahlungen der eingegangenen Darlehens-/Beteiligungsengagements sowie die Zinszahlungen in den Fonds ein und können somit wieder für Neubewilligungen eingesetzt werden. Im Rahmen der verfügbaren Mittel sind Förderungen auch während Haushaltssperren möglich.
  5. Kann ich das Programm mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
    Eine Kombination des geförderten Projektes mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist möglich und erwünscht. Voraussetzung hierfür ist, dass die von der EU-Kommission maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden.
  6. Welche Kriterien gelten für die Festlegung der Förderart?
    Die Gewährung einer Zuwendung als Zuschuss, Darlehen oder stille Beteiligung hängt ab von den Inhalten und Risiken des jeweiligen Innovationsprojektes. Forschungsprojekte werden mit Zuschüssen gefördert. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist eine Förderung mit rückzahlbaren Mitteln für Projekte der experimentellen (d. h. produktnahen) Entwicklung, des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung möglich. Über die Gewährung einer Darlehens- oder Beteiligungsfinanzierung wird dabei vorrangig in Abhängigkeit von der voraussichtlichen Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers entschieden.
  7. Wie erfolgt die Auswahl der Fachgutachter?
    Die zu beauftragenden externen Gutachter werden durch die Investitionsbank Berlin aus einem Gutachterpool an Hand ihrer jeweiligen Kompetenz- und Know-how-Schwerpunkte ausgewählt. Die Gutachter sind vertraglich zu strikter Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet.
  8. Welche Rolle spielen die Fachgutachter?
    Die Fachgutachter prüfen und bewerten die bei der Investitionsbank Berlin eingereichten Projekte aus wissenschaftlich-technischer und umsetzungsseitiger Sicht. Im Rahmen dieser fachtechnischen Einschätzung nehmen die Fachgutachter die Zuordnung der Arbeitsinhalte zu den Innovationsphasen vor. Für die Projektdurchführung kann die fachtechnische Begleitung durch die Fachgutachter festgelegt werden.
  9. Welche Konditionen bietet „ProFIT“ bei den rückzahlbaren Mitteln (Darlehen/ stille Beteiligungen)?
    Der Zinssatz und die Höhe der Beteiligungsentgelte orientieren sich am ERP-Innovationsprogramm und liegen unterhalb der Marktkonditionen. Je nach Risiko und Art der Finanzierung können die Konditionen zwischen 3 % und 7 % variieren. Bei stillen Beteiligungen kommt ein endfälliges Agio hinzu. (Finanzierungsübersicht PDF | 60 KB)
  10. Welche Sicherheiten müssen für die rückzahlbaren Mittel erbracht werden?
    Darlehen werden in der Regel durch (anteilige) Bürgschaften der maßgeblichen Gesellschafter abgesichert. Dagegen sind stille Beteiligungen unbesichert.
  11. Wie ermittelt sich der Subventionswert der De-minimis-Beihilfe bei Projekten der Markteinführung?
    In der Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden die rückzahlbaren Fördermittel als De-minimis-Beihilfe gewährt. Der Subventionswert ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen / stillen Beteiligungen.

Antragsverfahren

Sie können Ihre Projektvorschläge und -anträge sowie alle zugehörigen Unterlagen im geschützten Upload-Verfahren einreichen:

Kundenberatung Wirtschaft

Haben Sie Fragen zum Programm? Wir vermitteln Ihnen einen direkten Ansprechpartner.
Hotline: 030 / 2125-4747

Weitere Förderangebote

Folgende Programme könnten für Sie noch interessant sein:

Partner der IBB

Die IBB-Beteiligungsgesellschaft unterstützt innovative Technologieunternehmen mit Venture Capital und berät bei der Finanzierung.

Das Technologie Coaching-Center leistet Hilfestellung in allen Unternehmensphasen und bietet Fortbildungen an.

Die ipal, Gesellschaft für Patentverwertung Berlin mbH sorgt für adäquaten Rechtsschutz und Vermarktung von Innovationen.