KfW-Wohnraum Modernisieren (141)

Sanierung vermieteter Wohnimmobilien

Sie sind Eigentümer größerer vermieteter Wohnimmobilien und möchten diese modernisieren? Einen Kinderspielplatz errichten? Kleinere oder einzelne Energiesparmaßnahmen durchführen? Mit dem Darlehensprogramm „KfW-Wohnraum Modernisieren“, das wir in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe (KfW) anbieten, unterstützen wir Sie bei Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an Haus und Wohnung.

Wer wird gefördert?

  • Private Großinvestoren
  • Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, die in vermietete Wohnimmobilien investieren
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

 

Was wird finanziert?

Finanziert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Verbesserungsmaßnahmen der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern.

 

Gefördert werden unter anderem:

  • Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dachaufbau
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien
  • Verbesserung Energieeffizienz, z. B. Fenster
  • Behebung baulicher Mängel, z. B. die Reparatur und Erneuerung von Fenstern und Fußböden

Wie wird gefördert?

  • langfristiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren
  • deutlich verbilligter Zinssatz mit bis zu 10 Jahre Zinsfestschreibung
  • Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Standard-Maßnahmen: Förderhöchstbetrag 100.000 Euro je Wohneinheit

 

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Die Kombination eines Kredits aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
  • Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur EnEV wurden die KfW-Programmbedingungen angepasst.

 

Wie verläuft die Antragsstellung?

Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

  • Bitte stellen Sie den Antrag direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
  • Das Antragsformular erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe (KfW). Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei uns ein (siehe Link rechte Spalte).
  • Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

 

 

Weitere Programminformationen finden Sie auf der Website der KfW Bankengruppe (KfW):

ServiceCenter

Haben Sie Fragen zum Programm? Wir vermitteln Ihnen einen direkten Ansprechpartner.

Hotline Investoren & Vermieter: 030 / 2125-2662

Hotline Wohneigentümer:            030 / 2125-3488

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Informationen zu den aktuellen Förderstandards und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der EnEV 2009 finden Sie hier:

Das Antragsformular

erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe. Als durchleitendes Kreditinstitut tragen Sie bitte Investitionsbank Berlin ein. Unsere Kreditinstitutsnummer lautet: 37185063

Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte direkt an die IBB:

Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin