Landesbürgschaften FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Wann wird das Antragsentgelt  fällig?
    Das Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Aus Vereinfachungsgründen erhält der Antragsteller mit Bestätigung des Antragseingangs eine Rechnung über den fälligen Betrag. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.
  2. Kann eine Landesbürgschaft mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
    Eine Kombination mit Fördermitteln, die keine De-minimis-Förderungen sind, ist grundsätzlich möglich.
  3. Wann muss der Antrag bei der IBB und wann bei der BBB eingereicht werden?
    Bei Kreditbeträgen bis rd. 1,2 Mio. EUR ist ein Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH zu stellen. Hierfür gelten eigene Regelungen.


 

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Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gewährt Bürgschaften, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten gestellt werden können.