Rechtsgrundlage
Grundlage für die Vergabe von Landesbürgschaften sind die Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft Landesbürgschaftsrichtlinien. Diese finden Sie in unserem
Finanzierungspartner
Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gewährt Bürgschaften, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten gestellt werden können.
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