Landesbürgschaften

Unterstützung für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben

Sie brauchen einen finanzstarken Bürgen? Das Land Berlin unterstützt die Berliner Wirtschaft mit der Übernahme von Bürgschaften. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms können Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben bei Erstinvestitionen, betriebsgerechter Finanzierung von Investitionen oder zeitlich begrenzter Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes verbürgt werden.

Auf einen Blick:

  • Finanzstarker Bürge
  • Nutzbar für Erstinvestitionen

Wer wird gefördert?

  • gewerbliche Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind
  • Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Berlin

Was wird gefördert?

Besicherung von Avalen und Krediten

  • zur Finanzierung der Erstinvestitionen
  • zur betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen
  • für die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes
  • zum Kauf von Geschäftsanteilen.

Eine Nachverbürgung bereits bestehender Kredite ist nicht möglich.

Wie wird gefördert?

Im Normalfall ist die Gewährung einer Landesbürgschaft eine De-minimis-Förderung.

Zu welchen Konditionen?

Es wird ein einmaliges Entgelt bei Antragstellung und ein laufendes Entgelt während der Laufzeit der Landesbürgschaft sowie u. U. ein Bereitstellungsentgelt fällig. (Nähere Informationen können der Anlage 3 der Richtlinie Landesbürgschaft entnommen werden.)

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Voraussetzung für die Übernahme der Landesbürgschaft ist, dass der aufzunehmende Kredit durch den Kreditnehmer bei normalem wirtschaftlichem Ablauf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zurückgezahlt werden kann. Dabei soll das mit der Kreditgewährung erwartete Ergebnis in einem angemessenen Verhältnis zu den eingegangenen Risiken stehen.

Landesbürgschaften werden nur dann übernommen, wenn andere Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Wie verläuft das Antragsverfahren?

Die IBB ist vom Land Berlin beauftragt, die Anträge auf Übernahme einer Landesbürgschaft zu bearbeiten. Die Beantragung der Landesbürgschaft muss zeitlich so rechtzeitig erfolgen, dass eine sachgerechte Risikoprüfung durch die IBB und den Landesbürgschaftsausschuss möglich ist.

Vor einer formgebundenen Antragstellung über die kreditgebende Bank empfehlen wir Ihnen die Einreichung einer zusammenfassenden Darstellung Ihres Vorhabens und dessen Finanzierung sowie einer kurzen Darstellung Ihres Unternehmens. Anhand dieser Unterlagen überprüfen wir, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Landesbürgschaft gegeben sind und ob in Ihrem Einzelfall Besonderheiten zu beachten sind.

  • Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d. h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über seine/die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht.
  • Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben.
  • Nachdem der Antrag gestellt und das Antragsentgelt bezahlt wurde, beginnt die umfassende Antragsbearbeitung. Dazu müssen möglicherweise noch Ergänzungsunterlagen und Auskünfte eingereicht werden.
  • Die IBB erstellt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen eine gutachterliche Stellungnahme und legt diese dem Landesbürgschaftsausschuss vor.
  • Parallel zu den Prüfungen der IBB geben die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung und die zuständige berufsständische Vertretung
    (z. B. IHK oder HWK) Stellungnahmen ab.
  • Über den Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft berät der Landesbürgschaftsausschuss unter Berücksichtigung der oben genannten Stellungnahmen. Der Kreditnehmer sowie die Hausbank haben die Möglichkeit, sich ebenfalls im Ausschuss zu äußern.
  • Auf Grundlage der Empfehlung des Landesbürgschaftsausschusses entscheidet der Senator für Finanzen im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung über die Bewilligung der Bürgschaft.
  • Wenn der Kreditvertrag zwischen Hausbank und Kreditnehmer unter Berücksichtigung der im Einzelfall maßgeblichen Bedingungen und Auflagen geschlossen ist, wird die Bürgschaftsurkunde an die Bank versandt und die Bürgschaft ist nach Annahme gültig.

Weitere, persönliche Informationen über das Landesbürgschaftsprogramm erhalten Sie bei der IBB.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!

Kundenberatung Wirtschaft

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Hotline: 030 / 2125-4747

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Vergabe von Landesbürgschaften sind die Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft Landesbürgschaftsrichtlinien. Diese finden Sie in unserem

Finanzierungspartner

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gewährt Bürgschaften, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten gestellt werden können.