Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Berlin bzw. mindestens einer organisatorisch eigenständigen Betriebsstätte in Berlin.
Unternehmen:
- KMU: allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Nicht-KMU: nur im Verbund mit KMU oder Forschungseinrichtungen
Forschungseinrichtungen:
- nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen
Für Komplexe Verbünde, die aus mindestens vier Partnern, davon mindestens zwei Forschungseinrichtungen, bestehen, gelten teilweise besondere Regelungen.
Was wird gefördert?
Pro FIT hat zum Ziel, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität der Berliner Wirtschaft - insbesondere in den innovationspolitischen Clustern - zu erhöhen. Besonders angestrebt werden Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der damit einhergehende Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Berlin zu stärken und zu beschleunigen.
Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung. Gefördert werden:
- projektbezogene Personalausgaben,
- Fremdleistungen,
- Investitionsausgaben,
- Materialausgaben,
- Schutzrechtsanmeldungen,
- Nutzungsausgaben von Anlagen und Geräten sowie
- Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

Zu welchen Konditionen?
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen können nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 400 TEUR (je Projekt bzw. bei Verbünden je Projektpartner) gewährt werden.
Die Zuschussobergrenze gilt nicht für Komplexe Verbünde.
Bezogen auf die förderfähigen Projektausgaben betragen die maximalen Fördersätze im Einzelnen bis zu:
- Phase der industriellen Forschung: 80 % (inkl. KMU- und Verbundbonus)
- Phase der experimentellen Entwicklung: nur bei Forschungseinrichtungen in Verbünden 40 %, nur bei Großunternehmen in Verbünden 25 %
Bei beihilfefreien Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Forschungseinrichtungen beträgt der Fördersatz bis zu 75 % bzw. bis zu 100 % der zusätzlich durch das Projekt verursachten Ausgaben, soweit eine Gegenfinanzierung aus der öffentlichen Grundfinanzierung dargestellt werden kann.
Bei kleinen und mittleren Unternehmen werden die Fördermittel zur Finanzierung von Projekten in den Phasen der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung in Form von zinsvergünstigten Darlehen in Höhe von bis zu 3 Mio. EUR bzw. maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben je Projekt vergeben.
Für die zinsverbilligten Darlehen gelten folgende Konditionen:
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu acht Jahre.
- Die Darlehenszinsen liegen unterhalb der Marktkonditionen. Kleine Unternehmen profitieren zusätzlich von einem Zinsvorteil in Höhe von 0,25 %.
- Die Besicherung des Darlehens erfolgt im Regelfall durch anteilige selbstschuldnerische Bürgschaften der maßgeblichen Gesellschafter. Auf die Stellung von Bürgschaften kann verzichtet werden, wenn sich die Gesellschafter in angemessenem Umfang an der Projekt- bzw. Unternehmensfinanzierung beteiligen.
- Für Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Der Subventionswert ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe resultieren.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Bei Komplexen Verbünden ist vorab zum Projektvorschlag (siehe unter „Wie verläuft die Antragstellung?“) eine Überblicksdarstellung in Form einer strukturierten Projektskizze einzureichen, auf deren Grundlage der Technologie- und Innovationsrat des Landes Berlin (TIR) die Förderfähigkeit prüft. Das Kuratorium der Technologiestiftung Berlin (TSB) entscheidet über die Gewährung der Zuwendung.
Der nächste Abgabetermin für die Projektskizzen von Komplexen Verbünden ist der 27.04.2012.
Wie verläuft die Antragstellung?
1. Stufe: Projektvorschlag
Zunächst ist das geplante Projekt nachvollziehbar zu beschreiben und zusammen mit dem interaktiven Vordruck „Projektvorschlag“ und dem Pro FIT-Finanzplaner bei der Investitionsbank Berlin mittels des elektronisch geschützten Upload-Verfahrens einzureichen. Bei Verbundprojekten ist der Formvordruck von jedem Projektpartner separat auszufüllen, die Einreichung erfolgt durch den Verbundkoordinator. Bei Komplexen Verbünden ist vorab eine Überblicksdarstellung in Form einer strukturierten Projektskizze einzureichen, auf deren Grundlage der Technologie- und Innovationsrat der Landes Berlin die grundsätzliche Förderfähigkeit prüft.
Der Projektvorschlag wird durch zwei externe Gutachterzeitnah fachlich geprüft und marktbezogen eingeschätzt. Bei einem positiven Prüfergebnis werden die mögliche Projektfinanzierung (Finanzierungsart und -höhe) festgelegt und die Antragstellung empfohlen.

2. Stufe: Projektantrag
Nach Eingang der formgebundenen Antragsunterlagen bei der Investitionsbank Berlin kann auf eigenes Risiko mit dem Projekt begonnen werden. In der Antragsphase konzentriert sich die Prüfung vor allem auf die Erfüllung der finanziellen und wirtschaftlichen Fördervoraussetzungen.
Über die Gewährung von Zuwendungen und die im Einzelfall maßgeblichen Regelungen entscheidet der Förderausschuss bzw. bei Komplexen Verbünden das Kuratorium der Technologiestiftung Berlin.
Sobald Ihr Projektvorschlag und Ihr Projektantrag vorliegen und auch während der Projektumsetzung und der gesamten Laufzeit stehen Ihnen qualifizierte Ansprechpartner der Fachabteilung Pro FIT zur Verfügung.
Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen beeinflussen maßgeblich die Dauer der Antrags- und Entscheidungsphase.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.