Wohnumfeldverbesserung
Häufige Fragen und Antworten
- Welche Gebiete gelten als „sozial oder städtebaulich benachteiligt“?
Das Berliner Quartiersmanagement wurde neu ausgerichtet, so dass die zur Verfügung stehenden Mittel dieses Programms in den 33 Fördergebieten des Quartiersverfahrens, den Sanierungs- und Stadtumbaugebieten sowie den Großsiedlungen eingesetzt werden. (siehe Link rechts)
- In welchem Zusammenhang stehen die geförderten Einzel-Maßnahmen und -Projekte? Was sollen sie bewirken?
Die geförderten Maßnahmen und Projekte werden durchgeführt auf der Grundlage gebietsbezogener (von unterschiedlichen Gremien beschlossener) Handlungskonzepte. Diese bewirken eine qualifizierte Bestandssicherung, Weiterentwicklung und Aufwertung der Wohngebiete und öffentlichen Räume. Außerdem stärken sie die Mitverantwortung der dort Ansässigen für ihr Gebiet und fördern das friedliche Zusammenleben verschiedener Kulturen und Nationen und deren Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme untereinander.
- Was ist die Rechtsgrundlage für das Programm „Wohnumfeldverbesserung“?
Rechtsgrundlage für die Förderung sind das „Operationelle Programm für die Interventionen der Europäischen Strukturfonds in Berlin für die Jahre 2000 bis 2005“ und das „Einheitliche Programmplanungsdokument für die Interventionen der Europäischen Strukturfonds in Berlin für die Jahre 2000 bis 2006“ sowie alle damit in Zusammenhang stehenden EU-rechtlichen Bestimmungen sowie die einschlägigen Regelungen und Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO).
- Wer finanziert dieses Programm?
Die Finanzierung erfolgt je nach Gebiet anteilig mit Mitteln des Landes Berlin, ggf. des Bundes und/oder aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“.
Förderfähige Gebiete
für das Programm „Wohnumfeldverbesserung“ können Sie online abrufen:
Antragsformulare
erhalten Sie online über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: