Innovationsassistent/-in FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Für die Fertigstellung unseres neuen Softwareproduktes benötigen wir zur Unterstützung dringend einen zweiten Informatiker. Können wir diesen als Innovationsassistenten fördern lassen?
    Zuwendungsfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die zum Ziel haben, eine im Unternehmen vorhandene Lücke im wissenschaftlichen Know-how zu schließen. Fehlende zeitliche Kapazitäten der bereits beschäftigten Akademiker begründen keinen Förderanspruch.
  2. Für welchen Zeitraum muss das Arbeitsverhältnis mit dem Innovationsassistenten abgeschlossen werden?
    Das Programm „Innovationsassistent/-in“ unterstützt die Schaffung von langfristigen Beschäftigungsverhältnissen. Es sind daher unbefristete Arbeitsverhältnisse anzustreben, Zeitverträge müssen für mindestens 24 Monate abgeschlossen werden.
  3. Können wir auch Zuschüsse für einen neuen Teilzeitmitarbeiter beantragen?
    Zuwendungsfähig sind Voll- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse. Bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen muss die tatsächliche Arbeitszeit jedoch mindestens 50 % einer Vollzeitbeschäftigung ausmachen.
  4. Wann erfolgt die Auszahlung der bewilligten Fördermittel?
    Der Personalkostenzuschuss wird dem Zuwendungsempfänger nachträglich und grundsätzlich quartalsweise überwiesen. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einreichung eines formlosen Zahlungsabrufs sowie der Nachweis über die entsprechende ordnungsgemäße Gehaltszahlung an den/die Innovationsassistenten/-in.
  5. Können wir mehrere Innovationsassistenten gleichzeitig gefördert bekommen?
    Wie viele Anträge können wir maximal stellen? Es können nicht mehr als zwei Innovationsassistenten/-innen gleichzeitig für je zwölf Monate gefördert werden. Eine weitere Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Anträge gibt es nicht. Vorangegangene, geförderte Beschäftigungsverhältnisse und deren Verlauf werden bei der Entscheidung über eine weitere Förderung berücksichtigt.
  6. Ist die Einstellung des neuen Mitarbeiters auch schon vor Bewilligung des Förderantrages möglich?
    Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor Eingang des Antrags bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingegangen wurden, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sobald Ihr Förderantrag bei der IBB eingegangen ist, kann die Einstellung eines/einer den Förderbedingungen entsprechenden Absolventen/-in auf eigenes finanzielles Risiko erfolgen. Ein Anspruch auf die beantragte Zuwendung ergibt sich hieraus nicht. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, mindestens die Eingangsbestätigung zu Ihrem Förderantrag abzuwarten und zuvor die Eignung Ihres Kandidaten für die zur Förderung beantragte Stelle prüfen zu lassen.
  7. Muss sich der Arbeitsplatz des Innovationsassistenten zwingend in unserer Berliner Betriebsstätte befinden?
    Der Hauptarbeitsplatz des/der Innovationsassistenten/-in muss sich in Berlin befinden. Ein entsprechend der Aufgabenstellung angemessener Arbeitseinsatz außerhalb Berlins ist möglich, sofern dieser 50 % der Jahresarbeitszeit nicht überschreitet.

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