GRW FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Unter welcher Voraussetzung wird die Förderung gewährt?
    Voraussetzung für eine  „GRW-Förderung“ (ehemals GA) ist, dass Ihr Unternehmen die Erzeugnisse oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen wird (Primäreffekt). Diese Voraussetzung wird als erfüllt angesehen, wenn Ihr Unternehmen Güter herstellen oder Leistungen erbringen wird, die in der sog. Positivliste aufgeführt sind. Andere Unternehmen müssen eine plausible Prognose für den überwiegend überregionalen Absatz abgeben. Neben freiberuflich Tätigen sind weitere Branchen von der Förderung ausgeschlossen (Negativliste).
  2. Dürfen geförderte Wirtschaftsgüter während der Bindungsfrist ersetzt werden?
    Geförderte Wirtschaftgüter dürfen während der Bindungsdauer durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt werden. Für diese (ersetzenden) Wirtschaftsgüter ist dann eine Förderung ausgeschlossen.
  3. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
    Grundsätzlich können die „GRW“-Mittel auch mit anderen Programmen kombiniert werden. Zu beachten ist, dass die Höchstfördersatze durch die Kombination nicht überschritten werden und mindestens 25 % der Finanzierung ohne öffentliche Förderung erfolgt.

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