Berlin Kredit FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Können neben dem Darlehen aus dem „Berlin Kredit“ weitere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
    Ja, die Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe (GRW)) ist möglich. Ebenfalls können über die Gesamtdarlehenssumme auch Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem integrierten Antragsverfahren beantragt werden.
  2. Wie ist der Ablauf der Kreditentscheidung, wenn ich zusätzlich eine Bürgschaft bei der BBB beantrage?
    Wenn Sie eine Bürgschaft beantragen, prüft die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH zeitgleich mit der Investitionsbank Berlin (IBB) zusätzlich Ihre Kreditunterlagen.
  3. Wie gestaltet sich der kundenindividuelle Zinssatz?
    Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW Mittelstandsbank refinanziert. Dabei werden die bereits zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von der Investitionsbank Berlin mit einem zusätzlichen Fördermehrwert in Form einer weiteren Zinsvergünstigung ausgestattet. Für Unternehmen, die das KMU-Kriterium (KMU) der EU-Kommission erfüllen, wird der „Berlin Kredit“ zusätzlich um 0,20 % für die ersten 10 Jahre durch die IBB zinsvergünstigt. Die Bonität des Kreditnehmers und die Qualität der Sicherheiten spiegeln sich in sieben Preisklassen wieder. Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Die aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte der Konditionsübersicht (PDF).
  4. Wie erfolgt die Tilgung?
    Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase von 10 Jahren möglich.
  5. Muss ein Unternehmen von dritter Seite geratet werden?
    Im Rahmen der Kreditverhandlungen wird das Unternehmen von der begleitenden Hausbank geratet. Das Ratingergebnis (Einschätzung der Bonität des Unternehmens) sowie die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten sind Grundlage für die Zinsfestlegung durch die Hausbank. Ein Unternehmensrating von dritter Seite ist keine Antragsvoraussetzung für den „Berlin Kredit“.
  6. Besonderheiten bei der Immobilienfinanzierung
    Investitionen in Immobilien, die ausschließlich der Fremdvermietung dienen, können nur dann gefördert werden, wenn auch der Mieter/Pächter bzw. bei Untervermietung der Endmieter die Antragskriterien erfüllt. Dementsprechend ist die Finanzierung von Investitionen in Immobilienleasing nur möglich, sofern auch der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt.Beim Kauf von Gewerbeimmobilien zur sofortigen Weitervermietung ist zusätzlich zu beachten, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.
  7. Können Unternehmensbeteiligungen finanziert werden?
    Sowohl natürliche als auch juristische Personen können beim Erwerb von Beteiligungen gefördert werden.Sofern eine natürliche Person einen Unternehmensanteil erwirbt, muss die Höhe der Beteiligungen mindestens 10 % betragen.

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Finanzierungspartner

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg gewährt Bürgschaften, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten gestellt werden können.