Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen

Häufige Fragen und Antworten

  1. Welche Auftraggeber kommen in Frage?
    Grundsätzlich unterstützen wir nur Produktionen, bei denen wir die Qualität und Bonität des Auftraggebers beurteilen können. In der Regel handelt es sich um Fernsehsender. Sofern wir diese beurteilen können, sind auch andere Auftraggeber möglich, z. B. Verlage.
  2. Benötige ich einen vorliegenden Vertrag/Auftrag?
    Es reicht auch ein Letter of Intent (LOI) des Auftraggebers.
  3. Kann ich die Zwischenfinanzierung auch zum Schließen der Finanzierung der Produktion nutzen?
    Die Zwischenfinanzierung wird nur bewilligt, sofern die Produktion vollständig finanziert ist. Sie ist nicht Bestandteil der Finanzierung.
  4. Können auch Produktionen von Neugründungen zwischenfinanziert werden?
    Wir fördern auch neue Produktionsunternehmen, wenn die maßgeblichen Verantwortlichen bereits mindestens drei Jahre erfolgreich unternehmerisch (Budget- und Produktionsverantwortung) tätig waren.

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