KMU-Fonds FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Was kann mit einem Darlehen im Rahmen des „KMU-Fonds“ nicht finanziert werden?
    Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, reine Betriebsmittelbedarfe bzw. Auftragsvorfinanzierungen sowie Sanierungen können durch den „KMU-Fonds“ nicht begleitet werden.
  2. Können neben dem Darlehen aus dem „KMU-Fonds“ weitere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
    Ja, die Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „GRW“) ist möglich. Bei Konsortialdarlehen können für den Hausbankanteil (mindestens 50 %) auch öffentliche Bürgschaften (z. B. der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH) beantragt werden.
  3. Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung eines Darlehens aus dem „KMU-Fonds“?
    Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist die Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes, dessen Durchführung eine nachhaltige Erzielung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens sowie die planmäßige Verzinsung und Tilgung der gewährten Mittel erwarten lässt. Außerdem soll von Ihnen ein Besicherungsvorschlag (z. B. eine Bürgschaft) unterbreitet werden. Wesentliches Kriterium für die Darlehensvergabe ist weiterhin die Gewährleistung von ausreichendem betriebswirtschaftlichen Know-how. Dieses kann auch durch externes Coaching sichergestellt werden.
  4. Was müssen für Sicherheiten geboten werden?
    Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Bei Mikrokrediten (max. 25.000 EUR) kann hierauf verzichtet werden. Bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen ist von den Gesellschaftern/Geschäftsführern des Darlehensnehmers, die Kraft ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, i. d. R. eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Diese wird bei Kommanditgesellschaften auch von den Kommanditisten mit wesentlichem Einfluss auf das Unternehmen verlangt.Die Sicherheitenverwaltung erfolgt im Falle von Konsortialfinanzierungen durch die Hausbank, ansonsten durch uns.
  5. Wie erfolgt die Tilgung, kann der Kredit auch vorzeitig zurückgezahlt werden?
    Die Tilgung erfolgt in gleich bleibenden Raten. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Tilgung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die vorzeitige Rückführung der Darlehen wird dem Endkreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Bei Konsortialfinanzierungen erfolgt die endgültige Vereinbarung zu den Tilgungen über die Hausbank.
  6. Was passiert, wenn ich mit den Raten in Verzug komme oder Insolvenz anmelden muss?
    Ein Zahlungsverzug führt zu vertragsgemäßen Verzugszinsen, ggf. auch zu einer außerordentlichen Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigungsforderung und ggf. einem Sicherheitenrückgriff. Eine Insolvenz führt zu einer außerordentlichen Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigungsforderung und ggf. Sicherheitenverwertung. Bei Konsortialfinanzierungen werden die Verzugskonditionen in Abstimmung mit der Hausbank vertraglich geregelt.
  7. Worauf ist bei einer geänderten Verwendung der Mittel zu achten?
    Die vertragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel und die Erfüllung etwaiger Auflagen werden vom Darlehensverwalter („KMU-Fonds“ bei der Investitionsbank Berlin bzw. Hausbank) überwacht. Sofern sich der Finanzierungsgegenstand inhaltlich oder in seiner Zusammensetzung ändert, ist der Darlehensverwalter zu unterrichten. Ermäßigen sich die Kosten einzelner Hauptpositionen des Investitionsplanes wesentlich (über 20 % Anteil am finanzierten Vorhaben), so können die eingesparten Mittel nur mit vorheriger Zustimmung des Darlehensverwalters („KMU-Fonds“ bei der IBB bzw. Hausbank) zur Deckung erhöhter Kosten anderer Positionen verwendet werden. Der Darlehensverwalter ist berechtigt, den Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder der Anteil anderer Finanzierungen sich erhöht.

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