Konsolidierungsfonds FAQ

Häufige Fragen und Antworten

  1. Mein Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin-Spandau. Kann ich Mittel aus dem „Konsolidierungsfonds“ erhalten?
    Nein. Die Mittel aus dem Konsolidierungsfonds sind nur für Unternehmen im Ostteil von Berlin bestimmt. Unter Umständen kommt für Sie eine Förderung durch den „Liquiditätsfonds” in Frage.
  2. Wir betreiben freiberuflich ein Ingenieurbüro in Berlin-Mitte. Können wir Mittel aus dem „Konsolidierungsfonds“ erhalten?
    Nein. Förderfähig sind nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, keine Freiberufler.
  3. Unser Unternehmen wurde vor einem halben Jahr gegründet und befindet sich in Liquiditätsschwierigkeiten. Können wir Mittel aus dem „Konsolidierungsfonds“ erhalten?
    Nein. Für Unternehmen in der Gründungsphase steht eine umfangreiche Palette anderer öffentlicher Existenzgründungsprogramme zur Verfügung.
  4. Unser Unternehmen ist im Baunebengewerbe tätig, ist die Branche von der Förderung ausgeschlossen?
    Nein, Unternehmen aus dem Baunebengewerbe können finanziert werden. Mit den Mitteln aus dem „Konsolidierungsfonds“ werden jedoch vorrangig Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes oder überregionale Dienstleister stabilisiert.
  5. Kann ich das Darlehen aus dem „Konsolidierungsfonds“ auch zur Umschuldung meiner Bankverbindlichkeiten einsetzen?
    Das Darlehen aus dem „Konsolidierungsfonds“ kann grundsätzlich nicht zur Umschuldung bereits existierender Bankverbindlichkeiten genutzt werden. Ausnahme ist zum Beispiel die Zwischenfinanzierung der Geschäftsbank für die Zeit der Kreditantragsbearbeitung.
  6. Gibt es einen Kreditmindestbetrag?
    Ein konkreter Kreditmindestbetrag existiert nicht. Jedoch verursacht die Antragstellung sowohl bei Ihnen, als auch bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Aufwand, der in Relation zum angefragten Finanzierungsbetrag stehen sollte.
  7. Wie ermittelt sich der Darlehenszins? Ist er variabel?
    Der Darlehenszins orientiert sich am Kapitalmarktzins. Die Investitionsbank Berlin berechnet Ihnen den Refinanzierungssatz zuzüglich einer Marge. Der Zinssatz ist für die Laufzeit des Darlehens fest.

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