Wohnumfeldverbesserung

Aufwertung benachteiligter Wohnquartiere

In diesem Programm werden Maßnahmen in festgelegten sozial oder städtebaulich benachteiligten Gebieten (Quartiersverfahrensgebiete, Großsiedlungen Ost/West, förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, Stadtumbaugebiete Ost/West) gefördert, um eine nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den betreffenden Wohnquartieren zu erzielen. Von der Förderung in Form einer Anteils- oder Vollfinanzierung profitieren vor allem Projekte zum Ausbau der sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Infrastruktur.

Seit dem 01.01.2007 werden Neuanträge in dem Programm nicht mehr durch die Investitionsbank Berlin bearbeitet. Dennoch möchten wir Ihnen hier Informationen zur Verfügung stellen. Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat „Soziale Stadt". Dort stellen Sie auch Ihren Antrag auf Förderung.


Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Referat Soziale Stadt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefon Zentrale: 030 / 9012-0

Wer wird gefördert?

Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte, sonstige Verfügungsberechtigte können sein:

  • Sanierungs- bzw. Maßnahmeträger im Auftrag des Landes Berlin oder/und
  • Vereine, Institutionen, die zum Zweck der geförderten Maßnahme gegründet wurden oder
  • natürliche Personen, die auf Grund ihrer speziellen Qualifikation ihre Eignung für die geförderte Maßnahme unter Beweis stellten und mit deren Durchführung / Leitung beauftragt wurden.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, Projekte und Leistungen in festgelegten sozial oder städtebaulich benachteiligten Gebieten zur Verbesserung der sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Infrastruktur, z. B.:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raumes
  • Projekte zur Aufwertung des privaten Wohnumfeldes nach ökologischen Gesichtspunkten
  • Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene
  • Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung bzw. Fortsetzung gebietsbezogener Entwicklungskonzepte

Wie wird gefördert?

Einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen/Zuschüsse als Projektförderung in Form einer Anteils- oder Vollfinanzierung zu den festgelegten förderfähigen Maßnahmekosten

Zu welchen Konditionen?

  • Für Maßnahmen im privaten Eigentum können die Zuwendungen bis zu 35 % der förderfähigen Maßnahmekosten betragen.
  • Für Maßnahmen auf öffentlichen Flächen können die Zuwendungen/Zuschüsse bis zu 90 % der Projektkosten betragen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Die Zuwendungsvoraussetzungen werden in der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zur städtischen und lokalen Infrastruktur und zur Aufwertung von Großsiedlungen und Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf sowie Sanierungs- und Stadtumbaugebieten (VV-SozStadt 2005) festgelegt.
  • Baunebenkosten (einschließlich der Kosten für die Beteiligung und Steuerung) dürfen 15 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.
  • Zum Zwecke des Erhalts von Fördermitteln ist ein maßnahmebezogenes Konto einzurichten.
  • Projektförderungen für den selben Zweck oder den selben Empfänger sind grundsätzlich auf drei aufeinander folgende Jahre befristet.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Die Bearbeitung der Anträge erfolgt seit dem 01.01.2007 nicht mehr durch die Investitionsbank Berlin.
  • Anträge sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Abt. IV) zu richten. Antragsformulare können online abgerufen werden. (siehe Link rechte Spalte)
  • Bei Maßnahmen in den Quartiersverfahrensgebieten, in den Großsiedlungen Ost und West sowie in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und beim „Stadtumbau West“ sind die Anträge beim zuständigen Bezirksamt zu stellen.

Ansprechpartner Wohnumfeldverbesserung

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Referat Soziale Stadt
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Telefon Zentrale: 030 / 9012-0

Förderfähige Gebiete

für das Programm „Wohnumfeldverbesserung“ können Sie online abrufen:

Antragsformulare

erhalten Sie online über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: