QUAB
Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung (QUAB)
Zentrales Ziel des Landesenergieprogramms 2006 - 2010 ist die weitere Senkung des Energieverbrauchs und damit die Minderung der Kohlendioxid-Emissionen um 25 %.
Die Dämmung der Außenwände an Wohngebäuden, mit der eine Verringerung der Wärmeverluste bis zu 50 % erreicht werden kann, nimmt bei der Sanierung der Wohngebäude einen hohen Stellenwert ein.
Diese Modernisierungsmaßnahme steht im Focus des Förderprogramms QUAB (Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Erwerbslose im Baugewerbe).
Das Land Berlin fördert hier die Wärmedämmung der Außenwände an Wohngebäuden mit einem einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von 30 EUR/m² gedämmter Fläche.
Die Förderung ist gebunden an eine Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung für Erwerbslose, die von den bauausführenden Unternehmen für die Dauer der geförderten Baumaßnahme zu beschäftigen sind. Deshalb ist dieses Förderprogramm sowohl energie- als auch beschäftigungspolitisch sehr effizient, denn hier werden beispielhaft durch Investitionen in Energieeinsparung positive wirtschaftliche Effekte erzielt, mit dem zusätzlichen Vorteil der Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die IBB bewilligt Namens und im Auftrage des Landes Berlin auf der Grundlage der ermittelten förderfähigen Dämmfläche einen Baukostenzuschuss für die Wärmedämmung der Außenwände.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme zahlt die IBB auf der Grundlage der geprüften Schlussabrechnungsunterlagen entsprechend den Förderungsbedingungen den einmaligen Baukostenzuschuss an den Zuwendungsempfänger aus.
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger können Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von Wohngebäuden sein.
Was wird gefördert?
- Es wird die Wärmedämmung der Aussenwände von vor 1984 fertig gestellten Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohnungen, die dem Mietrecht oder der Rechtsform des Wohneigentums unterliegen, gefördert.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Baukostenzuschuss in Höhe von max. 30 EUR/m² geförderter Dämmfläche.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Die Baumaßnahmen dürfen erst begonnen werden, nachdem die IBB den Bewilligungsbescheid erteilt hat. Vor Bewilligung begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
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Die IBB kann einen vorzeitigen Baubeginn zulassen. Bitte füllen Sie dazu ggf. den im Antrag enthaltenen entsprechenden Abschnitt aus.
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Maßgeblich für den Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns ist nicht der tatsächliche Baubeginn der geförderten Maßnahmen, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Vertragsabschluss für die Baumaßnahmen erfolgte (Unterschrift unter dem Bauvertrag).
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Bei der Ausführung der Baumaßnahmen sind im angemessenen Verhältnis Erwerbslose einzusetzen. Deren Einsatz wird von der KEBAB gGmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung organisiert und koordiniert.
Die Kosten für die Koordinierung und Betreuung durch die KEBAB gGmbH liegen bei
2 % des ausgezahlten Zuschusses und sind nach Erlass des Bewilligungsbescheides durch den Eigentümer bzw. Bevollmächtigten direkt an die KEBAB gGmbH zu zahlen.
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Das gewählte Dämmmaterial muss gewährleisten, dass die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) genannten Werte zum Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenwände nicht überschritten werden (vgl. IBB-Checkliste).
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Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen sind die aktuellen ökologischen Baustoffanforderungen zu berücksichtigen (Leitfaden Ökologisches Bauen - Anforderung an Baumaßnahmen).
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Der Vermieter verpflichtet sich unabhängig von den Kosten der Wärmedämmung eine Mieterhöhung max. in Höhe von 11% p.a. auf 30 EUR/m² geförderter Dämmfläche zu verlangen.
Beispiel: Dämmfläche: 800 m² ; Wohnfläche: 1.000 m²
Berechnung: 800 m² * 30,00 EUR/m² * 11% = 2.640,00 EUR
Max. Mieterhöhung: 2.640,00 EUR/ 1000 m² Wfl./12 Mon = 0,22 EUR/m²Wfl./mtl.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Programm „QUAB“
Wie verläuft die Antragstellung?