Dann halten wir für Sie drei Förderangebote bereit, die wir in dem Programm „Mietausgleich“ zusammengefasst haben:
- Mietausgleich
- Umzugskostenhilfe
- Umzugsberechtigung
Das Programm, von dem Mieter und Mieterinnen mit geringem Einkommen profitieren, minimiert die mieterseitigen Belastungen durch Mieterhöhungen und Umzugskosten nach der Einstellung der sog. Anschlussförderung.
Vor Auslauf der Grundförderung informieren wir Sie schriftlich über den Wegfall der Anschlussförderung und die damit verbundenen Auswirkungen auf Ihre Miete. Danach unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren und bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Außerdem sind wir für die Auszahlung der Zuschüsse („Mietausgleich“/„Umzugskostenhilfe“) bzw. für die Erteilung der „Umzugsberechtigung“ zuständig.
Die Erstberatung erfolgt über unsere Kundenbetreuung, dort erhalten Sie auch die Antragsunterlagen!