Mieter

Für Mieter von Objekten des Sozialen Wohnungsbaus

Sie sind Mieter oder Mieterin einer Wohnung die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (1. Förderweg) erstellt wurde und bei der nach Ende der Grundförderung eine Anschlussförderung nicht mehr bewilligt wird?

Dann halten wir für Sie drei Förderangebote bereit, die wir in dem Programm „Mietausgleich“ zusammengefasst haben:

  • Mietausgleich
  • Umzugskostenhilfe
  • Umzugsberechtigung

Das Programm, von dem Mieter und Mieterinnen mit geringem Einkommen profitieren, minimiert die mieterseitigen Belastungen durch Mieterhöhungen und Umzugskosten nach der Einstellung der sog. Anschlussförderung.

Vor Auslauf der Grundförderung informieren wir Sie schriftlich über den Wegfall der Anschlussförderung und die damit verbundenen Auswirkungen auf Ihre Miete. Danach unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren und bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Außerdem sind wir für die Auszahlung der Zuschüsse („Mietausgleich“/„Umzugskostenhilfe“) bzw. für die Erteilung der „Umzugsberechtigung“ zuständig.

 

Die Erstberatung erfolgt über unsere Kundenbetreuung, dort erhalten Sie auch die Antragsunterlagen!

Förderung und Zuschüsse

Haben Sie Fragen zum Programm?
Wir beraten Sie gern.

030 / 2125 - 2660